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FATF veröffentlicht neuen Bericht über Datenschutz, Technologie und Informationsaustausch im Privatsektor

FATF veröffentlicht neuen Bericht über Datenschutz, Technologie und Informationsaustausch im Privatsektor

Dienstag, 16 August, 2022

In einem kürzlich erschienenen Bericht hat die Financial Action Task Force (FATF) erläutert, wie Finanzinstitute (FIs) Informationen zwischen 

Unternehmen auf verantwortungsvolle Weise austauschen können.

 

Der Bericht befasst sich auch damit, wie neue Technologien den Datenschutz beeinflussen und was der private Sektor tun kann, um den Informationsaustausch zu unterstützen. Die Empfehlungen kommen zu einer Zeit, in der die Banken damit zu kämpfen haben, mit den sich ändernden Vorschriften und Kundenanforderungen Schritt zu halten und in der es neue Technologien Kriminellen leichter machen, Geld zu waschen.

 

Der FATF-Bericht stellt fest, dass die Massnahmen des privaten Sektors zum Informationsaustausch in einer Weise durchgeführt werden können, die den Regeln des Datenschutzes und der Privatsphäre entspricht. In dem Bericht heisst es auch, dass die FATF das Ziel verfolgt, die illegale Finanzierung durch Datenanalyse und Partnerschaften im Privatsektor zu reduzieren.

 

Dieser Bericht ist eine wichtige Ressource für Länder und Einrichtungen des Privatsektors, die besser verstehen wollen, wie sie sich vor den sich schnell entwickelnden Cyber-Bedrohungen schützen und gleichzeitig Informationen verantwortungsvoll zur Bekämpfung dieser Bedrohungen austauschen können. 

 

Die Berichte enthalten Fallstudien darüber, wie verschiedene FATF-Mitglieder den Informationsaustausch intensiviert haben und dabei ihre nationalen Datenschutz- und Privatsphärevorschriften einhalten. Ihre Erfahrungen zeigen, dass Massnahmen des Privatsektors zum Informationsaustausch erfolgreich sein können und gleichzeitig die Regeln und Verpflichtungen der FATF einhalten, allerdings nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

 

Zu den FATF-Mitgliedern, die ihre Erfahrungen mitgeteilt haben, gehören Australien, Kanada, die Europäische Union und das Vereinigte Königreich. Diese Fallstudien zeigen, dass es möglich ist, Informationen auszutauschen und gleichzeitig die Regeln des Datenschutzes und der Privatsphäre einzuhalten. Der Bericht stellt jedoch auch fest, dass einige Bedingungen erfüllt sein müssen, damit diese Massnahmen erfolgreich sind.

 

Empfehlungen für eine verantwortungsvolle Zusammenarbeit

 

Die FATF empfiehlt den Finanzintermediären, bei der Weitergabe von Informationen zur Aufdeckung oder Verhinderung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung (ML/TF) die folgenden Massnahmen zu ergreifen:

 

Halten Sie die Vorschriften zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre ein, einschliesslich derjenigen, die sich auf die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten beziehen.

 

Sie sollten eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen, um herauszufinden, ob Sie sich an das Gesetz halten und um eventuelle Risiken zu erkennen.

 

Ihr Unternehmen sollte sicherstellen, dass es die Menschenrechtsgesetze einhält, was durch eine Menschenrechtsfolgenabschätzung geschehen kann. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen das Recht auf Privatsphäre aller Personen respektiert.

 

Stellen Sie sicher, dass Informationen nach dem Need-to-Know-Prinzip und nur an Parteien mit einem berechtigten Interesse an deren Erhalt weitergegeben werden.

 

Ergreifen Sie Massnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen, auch durch den Einsatz von Verschlüsselungstechnologien, und arbeiten Sie gegebenenfalls mit den Aufsichtsbehörden zusammen.

 

Die Empfehlungen der FATF kommen zu einem Zeitpunkt, an dem die Schweizer Banken damit zu kämpfen haben, mit den sich stetig ändernden Vorschriften und Kundenanforderungen Schritt zu halten. Vor allem neue Technologien machen es Kriminellen leichter, Geld zu waschen. 

 

Die Schweizer Banken haben bereits Schritte unternommen, um diese Empfehlungen umzusetzen, um schneller rechtlich konform zu sein und ihre Kunden besser vor Finanzkriminalität zu schützen. 

 

Als Reaktion auf die Empfehlungen der FATF hat die Schweizer Regierung erklärt, dass sie sich dafür einsetzen wird, dass die Datenschutzbestimmungen bei der Weitergabe von Informationen eingehalten werden. Sie hat ausserdem eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit diesem Thema befassen soll.

 

Der neue Bericht ist eine willkommene Entwicklung für Schweizer Unternehmen, die mit den sich ändernden Vorschriften nur schwer Schritt halten können. Man hofft, dass die Fallstudien ihnen helfen werden, Wege zu finden, wie sie Informationen austauschen und dabei gleichzeitig die Datenschutzbestimmungen einhalten können.

 

Quelle: 

https://www.fatf-gafi.org/publications/digitaltransformation/partnering-in-the-fight-against-financial-crime.html?hf=10&b=0&s=desc(fatf_releasedate)

 
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