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Wie wirken sich die Datenschutzbestimmungen auf die Blockchain-Technologie in der Schweiz und in der gesamten EU im Jahr 2022 aus?

Wie wirken sich die Datenschutzbestimmungen auf die Blockchain-Technologie in der Schweiz und in der gesamten EU im Jahr 2022 aus?

Montag, 4 Juli, 2022

Die Blockchain ist eine der am schnellsten wachsenden Technologien in der heutigen globalen Wirtschaft. Sie wird in zahllosen Branchen eingesetzt, und ihre Anwendungsfälle nehmen von Jahr zu Jahr exponentiell zu. Dennoch stösst die Blockchain-Technologie auf Hindernisse, wenn es um Datenschutzbestimmungen geht. 

 

Der Schutz personenbezogener Daten ist eine Herausforderung, da eine überwältigende Menge an Daten zur Verfügung steht, die seither unstrukturiert sind. Seit ihrer Einführung im Mai 2018 hat die Allgemeine Datenschutz–verordnung der EU (GDPR) zu zahlreichen Kommentaren über ihre Anwend–barkeit auf die Blockchain-Technologie geführt. 

 

Die Anwendbarkeit der GDPR auf die Blockchain ist nicht eindeutig, und viele Länder haben noch keine Leitlinien dazu herausgegeben, wie ihre Datenschutzgesetze auf die Blockchain anzuwenden sind. Folglich sollten Unternehmen zur Kenntnis nehmen, dass sich die Datenschutzbestimmungen weiter entwickeln werden. 

 

Blockchain-Ökosysteme bestehen aus mehreren Akteuren, darunter Nutzer, Miner, Entwickler und Börsen. Nutzer können Wallets erstellen, mit denen sie Kryptowährungen über ein Blockchain-Netzwerk senden und empfangen können. Während einige Miner Rechenleistung zur Verfügung stellen, um Transaktionen zu verifizieren, entwickeln andere neue Anwendungen auf der Grundlage der Blockchain-Technologie. Da es keine solide Grundlage dafür gibt, wie der Datenschutz im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie funktionieren soll, ist es nicht einfach, in der Blockchain-Technologie voranzukommen.

 

Im Mai 2018 trat der endgültige Entwurf einer neuen Verordnung zur Stärkung und Vereinheitlichung des Datenschutzes in Europa in Kraft. Die General Data Protection Regulation (GDPR) setzt einen hohen Standard für den Schutz personenbezogener Daten. Die Entwickler müssen darauf achten, die Privatsphäre der Nutzer nicht zu opfern, während sie eine Blockchain, eine Kryptowährung oder ein verwandtes Produkt entwickeln.

 

Um als dezentralisiert eingestuft zu werden, muss ein Netzwerk nicht unbedingt von einem Unternehmen betrieben werden. Es muss sich an eine Reihe von Standards halten, die die Dezentralisierung kennzeichnen. Die DSGVO garantiert den betroffenen Personen das ausdrückliche Recht, auf ihre Daten zuzugreifen und sie zu löschen und verpflichtet Organisationen, sich an den Grundsätzen des Datenschutzes und der Privatsphäre zu orientieren. Infolgedessen wird von Unternehmen erwartet, dass sie nur die notwendigen Daten erheben und sicherstellen, dass die Privatsphäre der Nutzer als zentrales Prinzip behandelt wird und nicht als nachträglicher Gedanke.

 

Öffentliche Blockchains, die es jedem Dritten ermöglichen, ohne Grenzen oder Einschränkungen frei zu suchen, könnten einige Probleme aufwerfen. Auch wenn die Datenschutz-Grundverordnung direkt anwendbar ist und nicht in den einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss, lässt die Richtlinie der Europäischen Union den Mitgliedstaaten einen gewissen Spielraum bei der Umsetzung ihrer Standards und Regeln.

 

 

Wie wirkt sich das Schweizer Datenschutzgesetz 2022 auf die Blockchain-Industrie aus?

 

Artikel 13 des Bundesdatenschutzgesetzes sieht vor, dass personenbezogene Daten nur dann automatisiert verarbeitet werden dürfen, wenn eine Person identifiziert werden kann. Erfüllt Blockchain diese Anforderungen? Artikel 14 (1) legt fest, dass die betroffenen Personen über alle personenbezogenen Daten informiert werden und ihnen Zugang zu diesen Informationen gewährt werden sollte.

 

In Artikel 6 des Datenschutzgesetzes wird Folgendes erörtert: 

  • Das Recht, dass unrichtige Daten korrigiert werden
  • Recht auf Löschung von personenbezogenen Daten
  • Recht auf Sperrung der Freigabe von personenbezogenen Daten
  • Recht auf Herausgabe und Übermittlung von Daten (mit Revision)

Der Schutz dieser Rechte oder ein Recht auf Vergessenwerden ist im Schweizer Datenschutzgesetz nicht enthalten. Es gibt auch keine spezifische Gesetzgebung, die den Datenschutz speziell für die Blockchain-Technologie regelt.

 

Quellen:

  1. https://inatba.org/wp-content/uploads/2021/01/2020-12-Privacy-WG-Report-on-Data-Protection-005.pdf
  2. https://inatba.org/reports/inatbas-privacy-working-group-publishes-2021-2022-edition-of-the-report-on-data-privacy-regulations-in-the-blockchain-ecosystem/
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