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Am 3. November 2021 veröffentlichte die FINMA gewichtige Hinweise zur Verhinderung sowie zur Bekämpfung von Greenwashing | nachhaltig, grün, ESG (Environmental, Social, Governance)

Am 3. November 2021 veröffentlichte die FINMA gewichtige Hinweise zur Verhinderung sowie zur Bekämpfung von Greenwashing | nachhaltig, grün, ESG (Environmental, Social, Governance)

Dienstag, 9 November, 2021

Da die Nachfrage nach nachhaltigen Finanzprodukten steigt, hat die FINMA am 3. November 2021, eine gewichtige Anleitung zur Verhinderung von Greenwashing (Täuschung) veröffentlicht. Wir sehen, dass die FINMA den Bereich der Nachhaltigkeit stärker in den Fokus nimmt und in diesem Sinne ergreift sie zahlreiche Initiativen auf nationaler und internationaler Ebene, um diese Ziele zu erreichen. Die aktuellen Richtlinien beziehen sich auf nachhaltigkeitsbezogene Finanzprodukte, die den Anspruch erheben, "nachhaltig", "grün" oder "ESG" (Environmental, Social, Governance) zu sein.

 

Im Sinne des Nachhaltigkeitsmanagements im Zusammenhang mit kollektiven Kapitalanlagen hat sich die FINMA gezielt in bestimmten Punkten auf die Prävention und den Kampf gegen Greenwashing konzentriert. Zudem wird sie bei der Bewilligung und Überwachung ein besonderes Augenmerk auf die Informationen zur Nachhaltigkeit legen. Die Fondsleitungen von der FINMA über diese Erwartungen informiert.

 

Die FINMA betrachtet die folgenden Szenarien als Greenwashing im Bereich der schweizerischen kollektiven Kapitalanlagen:

 

  • Die kollektive Kapitalanlage verweist auf Nachhaltigkeit, obwohl keine nachhaltige Anlagestrategie/-politik verfolgt wird. 
  • Die kollektive Kapitalanlage nimmt Bezug auf Nachhaltigkeit und die Anlagestrategie/-politik enthält Informationen über den verwendeten Nachhaltigkeitsansatz (z. B. Best-in-Class-Ansatz, Ansatz zur Integration von ESG-Überlegungen, Stewardship), aber der angegebene Ansatz wird nicht umgesetzt. 
  • Die kollektive Kapitalanlage verweist auf die Nachhaltigkeit, aber die Anlagepolitik lässt einen erheblichen Anteil nicht nachhaltiger Anlagen zu, die nicht mit dem verfolgten Nachhaltigkeitsansatz übereinstimmen oder ihm sogar zuwiderlaufen. 
  • Die kollektive Kapitalanlage nimmt Bezug auf die Nachhaltigkeit, aber die Anlagestrategie/-politik gilt nur aufgrund von bereits weit verbreiteten Ausschlusskriterien als nachhaltig, ohne dass es eine darüberhinausgehende spezifische Nachhaltigkeitskomponente gibt. 
  • Die kollektive Kapitalanlage nimmt Bezug auf die Nachhaltigkeit, indem sie Begriffe wie "Impact" oder "Zero Carbon" verwendet, ohne dass die angegebenen Auswirkungen oder Einsparungen gemessen oder überprüft werden können. 
  • Die kollektive Kapitalanlage nimmt Bezug auf die Nachhaltigkeit, aber die Fondsunterlagen enthalten keine oder nur sehr allgemeine Informationen über die entsprechende Anlagestrategie/-politik und/oder die Auswahl der zulässigen Anlagen sowie darüber, wie Nachhaltigkeitsaspekte in den Anlageentscheidungsprozess einbezogen werden. 

 

Die FINMA berücksichtigt bei der Beurteilung, ob diese überhaupt angemessen organisiert ist, unter anderem folgende Aspekte:

 

  1. Anlageentscheidungsprozess/Investitionscontrolling/Risikomanagement.
  2. Fachliche Kompetenz und Wissen.
  3. Nachhaltigkeitsstrategie.
  4. Nachhaltigkeitsbezogene Daten, Instrumente und Ratings.

 

Die FINMA verfolgt die Entwicklungen in diesem Bereich und unterstützt das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF bei den laufenden Arbeiten.

 

Quelle:

https://www.finma.ch/en/news/2021/11/20211103-finma-aufsichtsmitteilung-05-21/

 
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