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FIDLEG und FINIG von Bundesrat in Kraft gesetzt

FIDLEG und FINIG von Bundesrat in Kraft gesetzt

Donnerstag, 7 November, 2019

An seiner Sitzung vom 6. November 2019 hat der Bundesrat das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) zusammen mit den Ausführungsverordnungen per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt (mit Übergangsfristen von zwei Jahren).

Das FIDLEG  erleichtert es den Kunden die Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche und enthält Vorschriften zur Erbringung von Finanzdienstleistungen und zum Anbieten von Effekten und anderen Finanzinstrumenten.Mit dem FINIG wird eine Aufsicht für die verschiedenen Kategorien von Finanzinstituten  wie Vermögensverwalter, Verwalter von Kollektivvermögen, Fondsleitungen und Wertpapierhäuser eingeführt.

Das Parlament verabschiedete die Gesetze bereits im Juni 2018.

Die Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), die Finanzinstitutsverordnung (FINIV) und die Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) enthalten die Ausführungsbestimmungen des Bundesrates zum FIDLEG und zum FINIG. Sie wurden in  Arbeitsgruppen aus Verwaltung und Branche erarbeitet und waren bis Februar 2019 in der Vernehmlassung.

Vorgebrachter Kritik konnte grossmehrheitlich Rechnung getragen werden. Um der Branche grössere Planungssicherheit zu gewähren, informierte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) bereits am 9. September 2019, in welchen wesentlichen Punkten die Verordnungen nach der Vernehmlassung voraussichtlich angepasst werden.

Hier das offizielle Communiqué.

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